Krankenkassen Zertifizierung

Was lange währt, ist endlich gut…oder so ähnlich…

Nach ausführlicher Interaktion mit der Zentralen Prüfstelle Prävention sowie dem Einreichen diverser Stundenbilder mit Kursen unterschiedlichster Länge (was die Dauer der Klassen, aber auch den Umfang an Kurseinheiten betrifft) freue ich mich sehr, euch mitteilen zu können, dass ab Januar 2019 alle Anusara® Yogaklassen als Hatha Yoga Präventionskurse gemäß § 20 Abs. 1 SGB V zertifiziert sind. Darüber hinaus freut es mich besonders, dass auch meine Yoga Retreats nach § 20 Abs. 1 SGB V zertifiziert wurden. Ganz konkret greift diese Förderung nämlich auch bereits für den Retreat “Re-treat your Self 2.0” im Januar 2019.

Als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es einen Anspruch von bis zu zwei Präventionskursen pro Jahr. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten mindestens 75€ bzw. bis hin zu 100% der Kursgebühr. Bitte kontaktiert zuvor eure Krankenkasse, um euch genau über die Richtlinien eurer jeweiligen Krankenkasse zu informieren.